Allgemeine Geschäftsbedingungen
für B2B-Projektleistungen
Stand: 11. Oktober 2026
Hinweis: Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie gelten nur, wenn sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Leistungsbeschreibungen gehen diesen AGB vor.
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner für über XR-Agentur.de angebahnte Projektleistungen ist die CodePartner GmbH, Twisterlingsbogen 5, 26160 Bad Zwischenahn, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“).
Diese AGB gelten für Verträge über individuelle Beratungs-, Konzeptions-, Design-, Entwicklungs-, Integrations-, 3D-/XR- und sonstige digitale Projektleistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Darstellungen und Informationen auf XR-Agentur.de sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar. Auch durch das Absenden des Kontaktformulars kommt kein Vertrag zustande. Ein Vertrag entsteht erst durch Annahme eines individuellen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine sonstige eindeutige übereinstimmende Beauftragung.
3. Leistungsumfang und Rangfolge der Vertragsunterlagen
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung, einer etwaigen Auftragsbestätigung und sonstigen ausdrücklich vereinbarten Projektunterlagen. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen diesen AGB vor.
Je nach Projekt können insbesondere Beratung und Machbarkeitsprüfung, UX- und Interaktionskonzeption, 3D-/CAD-Datenaufbereitung, AR-/VR-/Mixed-Reality-Entwicklung, Schnittstellenintegration, Tests, Deployment, Schulung und Betrieb vereinbart werden. Geschuldet sind nur ausdrücklich vereinbarte Ergebnisse, Zielplattformen, Geräte, Schnittstellen, Datenformate und Qualitätsmerkmale.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, CAD-/3D-Daten, Schnittstellenbeschreibungen, Testdaten, Zugänge, Ansprechpartner, Hardware und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form bereit, soweit dies vereinbart oder für die Durchführung erkennbar erforderlich ist.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten, Marken, Software, Schnittstellen und sonstigen Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen. Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand infolge verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung können zu einer angemessenen Anpassung von Terminen und Vergütung führen, soweit der Anbieter diese Umstände nicht zu vertreten hat.
5. Änderungen und zusätzliche Leistungen
Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden vor ihrer Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Kosten, Termine und technische Auswirkungen bewertet. Zusätzliche Leistungen werden nur nach entsprechender Beauftragung ausgeführt.
6. Vergütung und Fremdkosten
Vergütung, Abrechnungsmodell, Abschlagszahlungen und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, verstehen sich Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Hardware, App-Store- oder Plattformgebühren, Softwarelizenzen, Cloud- und Hostingkosten, Reisekosten, externe Produktionsleistungen oder sonstige Fremdkosten werden nur berechnet, wenn dies vereinbart ist oder der Auftraggeber deren Entstehung vorab freigegeben hat.
7. Termine und von Dritten abhängige Leistungen
Termine und Projektpläne sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, nachträglicher Änderungswünsche, ausstehender Drittleistungen, App-Store- oder Plattformfreigaben, Hardwareverfügbarkeit oder anderer vom Anbieter nicht zu vertretender Umstände verschieben die hiervon betroffenen Termine angemessen.
8. Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
Soweit ein abnahmefähiger werkvertraglicher Erfolg geschuldet ist, erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglich vereinbarten Abnahmekriterien. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Teilabnahmen können für sachlich abgrenzbare Projektabschnitte ausdrücklich vereinbart werden.
9. Mängel und Nacherfüllung
Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im individuellen Vertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wird. Der Auftraggeber unterstützt die Reproduktion und Eingrenzung eines Mangels und stellt hierfür erforderliche Informationen sowie relevante Geräte-, Software- und Systemstände zur Verfügung.
Eine Abweichung ist insbesondere dann nicht vom Anbieter zu vertreten, wenn sie auf nachträglichen Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, nicht vereinbarten Geräte- oder Betriebssystemständen, Änderungen externer Plattformen, fehlerhaften Ausgangsdaten oder vertragswidriger Nutzung beruht.
10. XR-spezifische technische Grenzen
XR-Anwendungen sind unter anderem von Zielhardware, Betriebssystem, Sensorik, Tracking, Licht- und Umgebungsbedingungen, Netzverfügbarkeit, Gerätemanagement, 3D-Datenqualität und Plattform-SDKs abhängig. Deshalb sind geräte- und projektspezifische Tests erforderlich.
Räumliche Visualisierungen, Tracking und AR-Registrierung sind nur dann als technische Mess-, Prüf- oder Freigabeverfahren geschuldet, wenn die dafür erforderliche Genauigkeit ausdrücklich vertraglich vereinbart, technisch validiert und als Abnahmekriterium festgelegt wurde. Andernfalls dienen diese Funktionen der Visualisierung, Interaktion, Schulung oder Kommunikation.
11. Drittsoftware, Plattformen und Open Source
Für Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, APIs, Betriebssysteme, Headset-Plattformen, App Stores sowie Cloud- und Hostingdienste können ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Anbieter gelten. Deren Verfügbarkeit, Preise, Richtlinien und technische Schnittstellen können sich unabhängig vom Anbieter ändern.
Entsteht hierdurch ein Anpassungsbedarf, der nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehört, wird dieser gesondert bewertet und gegebenenfalls zusätzlich beauftragt.
12. Nutzungsrechte
Der Umfang der Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen richtet sich vorrangig nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten einfachen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
Vor Projektbeginn vorhandene Werkzeuge, Bibliotheken, Frameworks, generische Komponenten, Methoden, Know-how und wiederverwendbare technische Bausteine verbleiben bei ihren jeweiligen Rechteinhabern. Rechte an Drittsoftware, Open-Source-Komponenten, Hersteller-SDKs und vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien richten sich nach den jeweils einschlägigen Lizenz- und Vertragsbedingungen.
13. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Projekt zugänglich werden, vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
14. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei ausdrücklich übernommener Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
15. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem individuellen Vertrag. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
16. Referenznennung
Name, Logo oder nicht bereits öffentlich freigegebene Projektinformationen des Auftraggebers werden nicht zu Referenz- oder Werbezwecken verwendet, sofern der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich freigegeben hat.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
18. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Vertragspartner
CodePartner GmbH
Twisterlingsbogen 5
26160 Bad Zwischenahn
Deutschland
E-Mail: kontakt@xr-agentur.de
Telefon: +49 441 1813 1820